ERFAHRUNGSBERICHTE
Mit der Einführung des neuen Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005 war die Erwartung verbunden,
dass sich die Rechts- und Lebenslage für Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthalt deutlich verbessern
würde. Vor allem auf die versprochene Abschaffung der »Kettenduldungen« richtete sich die Hoffnung
der Betroffenen und der Flüchtlingsorganisationen. In den ersten Monaten nach Inkrafttreten des
Zuwanderungsgesetzes hat sich jedoch gezeigt:
Die Hoffnungen waren unbegründet. Nur ein Bruchteil der zum großen Teil über zehn Jahre in der
Bundesrepublik lebenden geduldeten Flüchtlinge erhält eine Aufenthaltserlaubnis.

Teuta U.

» Ich bin mit meinen Eltern und meinen drei Geschwistern nach Deutschland gekommen, als ich elf Jahre alt war. Wir sind hierher geflüchtet, als im Kosovo der Krieg angefangen hatte. Meine anderen Schwestern leben mit ihren Männern in Finnland, in Schweden, im Kosovo und hier in Deutschland. Alle haben schon Kinder. In den Kosovo will ich nicht zurück, weil ich mich an gar nichts erinnern kann außer den Krieg. Ich bin froh, dass ich als Kind nicht so viel vom Krieg mitgekriegt habe, aber meine Eltern haben viel durchgemacht.
Meine Mutter hat heute immer noch starke Depressionen deswegen. Nach einer Eingewöhnungszeit geht es uns in Deutschland sehr gut. Ich habe die Hauptschule in Essen besucht und einen Hauptschulabschluss erworben.
Ich möchte auch in Zukunft hier bleiben. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn ich auch reisen dürfte, so dass ich meine Schwestern besuchen und ihre Kinder – meine Neffen und Nichten – endlich kennen lernen kann.
Aber wenn man eine Duldung hat, geht Teuta U. das leider nicht.
