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Informationen zur Visaerteilung für Betroffene des Erdbebens in der Türkei und Syrien

Türkische und syrische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum, wenn sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Der Antrag für ein Visum muss bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Im Rahmen der Beantragung eines Visums muss u.a. die Finanzierung des Aufenthaltes nachgewiesen werden. Dies kann z.B. aus Eigenmitteln oder durch eine förmliche Verpflichtungserklärung erfolgen. Die Verpflichtungserklärung muss bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort der einladenden Person abgegeben werden.

Die Essener Ausländerbehörde hat einen Sonderservice zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen eingerichtet, damit in Essen wohnhafte Personen ihre betroffenen Verwandten aus den Krisengebieten nach Essen einladen können. Notfalltermine können über die Hotline des ServiceCenters gebucht werden: 0201 88 38883. Das ServiceCenter ist montags bis freitags von 07:30 h bis 18:00 h telefonisch erreichbar.

Weitere Informationen zur Visaerteilung erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes und über PRO ASYL

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