Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi kam 2024 mit einer Duldung in unsere Beratung. Der Asylantrag war abgelehnt, Botschaftsvorführungen zur Identitätsklärung fanden statt. Damit drohte akut eine Abschiebung in den Irak.
Gleichzeitig arbeitete Herr Al-Mayyahi engagiert bei der AWO und hatte eine berufliche Perspektive im Pflegebereich.
Wir begleiteten Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi über viele Monate hinweg: Unterstützung im Härtefallverfahren, Sicherung der Beschäftigungserlaubnis, Beratung zur Identitätsklärung und Vorbereitung auf die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG. Im Frühsommer 2025 erfüllte Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi die notwendige zwölfmonatige Vorbeschäftigungszeit. Wir stellten umgehend den Antrag mit vollständigen Nachweisen. Im Herbst 2025 wurde die Beschäftigungsduldung erteilt.
Damit ist Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi vor der Abschiebung geschützt und kann weiterarbeiten. Perspektivisch besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG.
Der Fall von Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi zeigt: Unsere qualifizierte rechtliche Beratung wirkt. Sie schafft konkrete Bleibeperspektiven und setzt Solidarität praktisch um.



