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Mit der Beschäftigungsduldung endlich eine Bleibeperspektive

Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi kam 2024 mit einer Duldung in unsere Beratung. Der Asylantrag war abgelehnt, Botschaftsvorführungen zur Identitätsklärung fanden statt. Damit drohte akut eine Abschiebung in den Irak. 

Gleichzeitig arbeitete Herr Al-Mayyahi engagiert bei der AWO und hatte eine berufliche Perspektive im Pflegebereich.
Wir begleiteten Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi über viele Monate hinweg: Unterstützung im Härtefallverfahren, Sicherung der Beschäftigungserlaubnis, Beratung zur Identitätsklärung und Vorbereitung auf die Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG. Im Frühsommer 2025 erfüllte Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi die notwendige zwölfmonatige Vorbeschäftigungszeit. Wir stellten umgehend den Antrag mit vollständigen Nachweisen. Im Herbst 2025 wurde die Beschäftigungsduldung erteilt. 

Damit ist Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi vor der Abschiebung geschützt und kann weiterarbeiten. Perspektivisch besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG. 

Der Fall von Ameer Ali Hassan Al-Mayyahi zeigt: Unsere qualifizierte rechtliche Beratung wirkt. Sie schafft konkrete Bleibeperspektiven und setzt Solidarität praktisch um.