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3G-Regel bei unserer Beratung

Auch bei unseren Beratungsgesprächen gilt die 3G-Regel. Wer zu uns in die Beratung kommt, muss einen Impf-, Genesungs- oder tagesaktuellen Testnachweis vorzeigen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Schülerinnen und Schüler müssen einen Schülerausweis vorzeigen, wenn sie nicht geimpft, genesen oder getestet sind. 

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