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Anschreiben an die Landtagskandidat*innen

Anlässlich der Landtagswahl am 15. Mai 2022 haben wir uns am 1. April an die Essener Landtagskandidat*innen gewandt und sie zu ihrer Haltung zu den Förderprogrammen des Landes NRW für Beratungsstellen im Bereich Migration und Flucht befragt. Als unabhängige Beratungsstelle sind wir auf Fördergelder und Spenden angewiesen, um Geflüchteten eine kostenlose qualifizierte Rechtsberatung bieten zu können. Insbesondere das Landesprogramm zur „Sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW“ ist für unsere Beratungspraxis von großer Bedeutung.

Hier sehen wir Verbesserungsbedarf. Die aktuellen Förderbedingungen verursachen eine hohe Fluktuation des Fachpersonals und behindern damit auch die Qualitätsentwicklung der Flüchtlingsarbeit in NRW. Das geht nicht nur zu Lasten der geförderten Träger und des Personals, hiervon betroffen sind vor allem die Geflüchteten selbst:

Denn ohne eine qualifizierte Beratung gelingt es vielen Geflüchteten nicht hinreichend, ihre Rechte in asyl-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Verfahren geltend zu machen. Ebenso müssen ehrenamtliche Initiativen informiert, unterstützt und begleitet werden, um eine gute Flüchtlingssolidaritätsarbeit zu leisten und die notwendige Unterstützung zu geben.

Hier finden Sie unser Anscheiben und die Antworten der Kandidat*innen:

Alle anderen Essener Landtagskandidat*innen haben bislang leider nicht geantwortet.

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