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Das Warten hat ein Ende

Seitdem regelmäßig eine guineische Delegation nach Essen reist, um in der hiesigen zentralen Ausländerbehörde Reisedokumente für Abschiebungen auszustellen, sind viele unserer guineischen Klient*innen von existenziellen Ängsten geplagt. Sie fürchten sich vor einer Abschiebung. So geht es auch Ibrahima Barry als ihn die Ausländerbehörde Anfang des Jahres auffordert, zu einer Vorführung bei der Delegation zu erscheinen: „Ich war extrem verunsichert, habe mir große Sorgen gemacht und überhaupt nicht verstanden, warum ich zur Vorführung geladen wurde.“ Zumindest im Falle von Herrn Barry hätte das vermieden werden können. Denn als die Ausländerbehörde ihn zur Vorführung lädt, wartet er schon seit einem Jahr darauf, dass ihm eine Aufenthaltskarte erteilt wird.

Bereits Ende 2019 kommt Ibrahima Barry in unsere Beratungssprechstunde. Er ist zu diesem Zeitpunkt nur geduldet. Ihm droht die Abschiebung. Seine Partnerin ist Kroatin. Zusammen haben sie einen Sohn. Als kroatische Staatsbürger*innen sind die Partnerin und der gemeinsame Sohn freizügigkeitsberechtigt, solange sie in Deutschland arbeitet. Da auch Ibrahima Barry arbeitet und damit den Lebensunterhalt sichert, steht ihm als Vater des Sohnes eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten EU-Staatsangehörigen zu. Wir reichen alle Unterlagen bei der Ausländerbehörde ein und beantragen die Aufenthaltskarte.

Dann beginnt die in Essen leider übliche Wartezeit. Antragsstellende warten in der Regel über ein Jahr, bis die Ausländerbehörde eine Entscheidung trifft. Wie sich das für die Betroffenen anfühlt, erklärt Ibrahim Barry: „Die Wartezeit kam mir ewig vor. Ich habe ja nicht bloß auf die Entscheidung der Behörde gewartet, sondern darauf, dass ich endlich vor einer Abschiebung geschützt bin.“ Während der Wartezeit gelingt es uns, dass Herrn Barry eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erteilt wird. Außerdem reichen wir Nachweise über seine Passbeschaffungsbemühungen ein, um die Erteilung der sogenannten Duldung Light zu verhindern, die für ihn ein Arbeitsverbot und damit die Ablehnung seines Antrags bedeuten würde.

Die Corona-Pandemie verstärkt Ibrahima Barrys Verunsicherung, denn auch er hat Angst davor, seine Arbeit zu verlieren. Als die Ausländerbehörde ihn dann noch der guineischen Delegation vorführen möchte, verliert er den Glauben daran, jemals sicher in Deutschland leben zu können. Wir wenden uns erneut an die Behörde und machen Druck. Mit Erfolg: Herr Barry erhält seine Aufenthaltskarte. Sein Termin zur Delegationsvorführung wird abgesagt. Freudestrahlend kommt er in unser Büro, um sich zu bedanken: „Nach all den Jahren der Sorgen und Ängste haben meine Freundin, mein Sohn und ich nun endlich Ruhe und wir können gemeinsam in die Zukunft blicken. Ich danke ProAsyl für die Unterstützung und den Beistand! Das werde ich nie vergessen.“

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