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Fotostory – Frau Ferhatovic

Frau Ferhatovic wurde 1977 in Mazedonien geboren, war als Kind schon mal in Deutschland und kam 1997 erneut hier her, weil sie eine schwere dialysepflichtige Nierenerkrankung hatte, die in Mazedonien nicht behandelt werden konnte.

Daher bekam sie erstmals 2002 einen Aufenthaltstitel, der ab 2005 nicht verlängert wurde, weil nunmehr eine Dialyse in Mazedonien angeblich möglich sei. Seither wurde Frau Ferhatovic lediglich geduldet, bis sie nach insgesamt über fünfzehn Jahren in Deutschland abgeschoben werden sollte.

Das hiesige Gesundheitsamt attestierte ihr Reisefähigkeit, die deutsche Botschaft in Skopje sagte zu, dass sie unmittelbar nach erfolgter Abschiebung einen Dialyseplatz zur Verfügung stellen würden, und das Sozialamt Essen sicherte eine Kostenübernahme für acht Wochen zu.
Damit hatten alle ihre Schuldigkeit getan. Wie die teure Behandlung nach Ablauf der acht Wochen finanziert werden sollte, wie die Frau ohne Angehörige in Mazedonien Zugang zu Gesundheitsversorgung finden könnte geschweige denn als schwer kranke Roma ihren Lebensunterhalt sichern oder Wohnraum finden sollte – das alles blieb unbeantwortet.

Mit einer Abschiebungsandrohung in der Hand kam Frau Ferhatovic in unsere Beratung. Wir halfen ihr, einen Asylfolgeantrag zu stellen, sammelten schriftlich alle Informationen von den behandelnden Ärzten und informierten das Bundesamt auch, als Frau Ferhatovic einen Herzstillstand erlitt und nach erfolgreichen Wiederbelebungsmaßnahmen einen Herzschrittmacher eingesetzt bekam.

Für das Bundesamt war der Fall klar: Abschiebehindernisse aufgrund einer nicht behandelbaren Erkrankung wurden innerhalb weniger Wochen anerkannt. Frau Ferhatovic kann nun in Deutschland bleiben, weil man sie nicht sehenden Auges in den Tod schicken darf.

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